( ABGB § 914, § 1153 , KV-ÖGB) Unter „erweitertem Aufgabenbereich“ eines Gewerkschaftssekretär s sind Aufgaben zu verstehen, die außerhalb des räumlichen oder fachlichen Wirkungsbereiches der Gewerkschaft erfolgen.
OGH 9 Ob A 2227/96g v. 13.11.1996
( ABGB § 914, § 1153 , KV-ÖGB) Unter „erweitertem Aufgabenbereich“ eines Gewerkschaftssekretär s sind Aufgaben zu verstehen, die außerhalb des räumlichen oder fachlichen Wirkungsbereiches der Gewerkschaft erfolgen.
OGH 9 Ob A 2227/96g v. 13.11.1996