( ASchG § 35, ADSV § 105 Abs 4 ) Lässt sich ein Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitnehmer mit einer Baggerschaufel hochheben, um im Zuge der Errichtung einer Kieswaschanlage „Sicherheitsschrauben“ befestigen zu können, wird der Bagger nicht in seiner Eigenschaft als „Fahrzeug“ verwendet, so dass ein bei dieser Gelegenheit eingetretener Unfall nicht dem § 105 Abs 4 Allgemeine Dienstnehmerschutzverordnung (ADSV) subsumiert werden kann. Es sollte vielmehr damit offenbar - gleichsam anstelle der Verwendung einer Leiter - eine bestimmte Höhe zwecks Montage der Schrauben erreicht werden.