Eine Regierungsvorlage, deren Gesetzwerdung abzuwarten bleibt, sieht Änderungen des IESG und des Bundessozialämtergesetzes vor, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ebenfalls verabschiedeten Entwurf eines Insolvenzrechtsänderungsgesetzes (IRÄG) 1997* stehen.
Die IESG-Novelle hat folgende wesentliche Schwerpunkte: