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Widerruf von Betriebspensionsanwartschaften

ArbeitsrechtARD 4841/40/97 Heft 4841 v. 3.6.1997

( BPG § 8 Abs 1 ) Auf Grund einer „alten“ vor Inkrafttreten des BPG abgeschlossenen Betriebspensionsvereinbarung mit einem Widerrufsvorbehalt können nicht nur künftige, sondern auch nach Inkrafttreten des BPG bereits entstandene Anwartschaften auf Betriebspension erlöschen.

OGH 9 Ob A 2223/96w v. 05.03.1997

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