Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen (Kfz und Fahrräder) in Bauschbeträgen. Die Abschleppkosten für einen Pkw betragen S 2.090,-, die Aufbewahrung S 65,- täglich. LGBl f. Wien 1997/15, 15. Stück, ausgegeben am 21. 5. 1997.