BKA 180.310/78-I/8/97 v. 20.05.1997
Eine Regierungsvorlage, deren Gesetzwerdung abzuwarten bleibt, sieht eine Änderung des Kunstförderungsgesetzes vor.
Die wirtschaftliche Lage der Kunstschaffenden vor allem der Schriftsteller, lässt es nicht nur aus kulturpolitischen, sondern auch aus sozialen Gründen gerechtfertigt erscheinen, den Förderungscharakter der Stipendien gemäß § 3 Abs 1 Z 5 Kunstförderungsgesetz, BGBl 1988/146, in vollem Umfang zu erhalten und diese Stipendien den Künstlern ungeschmälert zukommen zu lassen.