( EStG § 4 Abs 1, § 23, § 28 ) Ferienwohnungen zählen auch dann nicht zum notwendigen Betriebsvermögen einer Bäckerei, wenn die Ferienwohnungsmieter die Bäckerei frequentieren und in den Ferienwohnungen und in der Bäckerei dieselben Personen beschäftigt sind.
VwGH 93/14/0196 v. 25.02.1997