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ZPO § 272

BetriebswichtigesARD 4839/32/97 Heft 4839 v. 21.5.1997

( ZPO § 272 ) Für alle für den Untergang des Entlassungsrechts maßgeblichen Umstände ist der Arbeitnehmer beweispflichtig. OGH 9 Ob A 2148/96i v. 25.09.1996.

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