( BAO § 276 Abs 1 ) Der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Wege von Telekopierer n ist auch dann rechtswirksam, wenn der Empfang des Telefax durch einen Übertragungsfehler unterblieben ist.
VwGH 96/14/0042 v. 17.09.1996