( AngG § 8 Abs 1, § 23, UrlG § 6 ) Wenn sogar Provisionszahlungen eines Dritten als Entgelt aus dem Dienstverhältnis gewertet werden, muss dies umso mehr dann gelten, wenn der Arbeitgeber selbst Provisionen aus einer dienstvertraglich nicht geschuldeten Leistung gewährt. OLG Wien 8 Ra 365/96x v. 14. 2. 1997, in Bestätigung von ASG Wien 24 Cga 149/95x v. 17. 4. 1996 = ARD 4786/27/96, Revision zulässig.