( ABGB § 1358, B-VG Art 137, EStG § 82 ) Der Rückforderungsanspruch einer Gemeinde für nachträglich einbezahlte Lohnsteuer von einem Ruhegenuss ist ein zivilrechtlicher, über den die ordentlichen Gerichte zu befinden haben und der nicht aufrechnungsweise gegen den Anspruch des Beamten auf vollen Ruhegenuss im Verfahren vor dem VfGH gemäß Art 137 B-VG geltend gemacht werden kann.
VfGH A-7/96 v. 02.10.1996