( AssozAbk-Türkei 1/80, AuslBG § 14a, § 15 ) Zeiten einer Beschäftigung, die ein türkischer Arbeitnehmer auf Grund einer durch Täuschung erwirkten Aufenthaltserlaubnis in einem Mitgliedstaat zurückgelegt hat, sind nicht als ordnungsgemäße Beschäftigung anzusehen. Schlussantrag des Generalanwalts zu EuGH Rs. C-285/95 v. 06.03.1997, Fall Suat Kol.