( EStG § 28 ) Käufern von Liegenschaftsanteilen, die insbesondere aus ertragsteuerrechtlichen Gründen Bauherren sein wollen, es aber tatsächlich nicht sind, weil sie in ein Vertragsgeflecht eingebunden sind, durch das sichergestellt wird, dass nur solche Interessenten Grundstückseigentum erwerben können, die sich an ein im Wesentlichen vorgegebenes Konzept halten, das durch einen bereits vom Verkäufer bestimmten Unternehmer zu verwirklichen ist, kommt keine Bauherreneigenschaft zu. VwGH 95/16/0068 v. 03.10.1996. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)