( EStG § 16 Abs 1, § 26 Z 4 ) Stehen einem geltend gemachten Kfz-Aufwand vom Arbeitgeber steuerfrei ausbezahlte Ersätze gemäß § 26 EStG 1988 in einer die Aufwendungen übersteigenden Höhe gegenüber, kann der Aufwand nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. VwGH 94/15/0073 v. 12.09.1996. (Beschwerde abgewiesen)