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Durch Entlassung beendete Dienstzeiten und Abfertigungsanspruch

ArbeitsrechtARD 4833/17/97 Heft 4833 v. 22.4.1997

( AngG § 23 Abs 1 ) Bei Bemessung des Abfertigungsanspruchs sind auch Dienstzeiten beim selben Arbeitgeber zu berücksichtigen, die durch Entlassung geendet haben, wenn hiedurch dieses Dienstverhältnis lediglich 14 Tage unterbrochen war.

ASG Wien 4 Cga 147/96g v. 05.08.1996,Berufungerhoben

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