( BAO § 9 ) Mit der Abmeldung des Geschäftsführers einer Kommanditgesellschaft (KG) bei der Gebietskrankenkasse wird lediglich die Beendigung seines Dienstverhältnisses zur KG, nicht aber seiner Organstellung bei der GmbH angezeigt und auch nicht die Beendigung des Zeitraumes, für den der Geschäftsführer das Abgabenhaftungsrisiko für die GmbH und Co KG trägt, zum Ausdruck gebracht. VwGH 93/15/0229 v. 27.03.1996. (Beschwerde abgewiesen).