Kundmachung des BMAGS betreffend die Erhöhung der Zahl der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden infolge besonders starker Arbeitsbehinderung durch außerordentliche Witterungsverhältnisse im Wettergebiet 8 um 16 Erhöhungsstunden und im Wettergebiet 9 um 16 Erhöhungsstunden für die Winterperiode 1996/97. BMAGS 33.211/8-2/97 v. 08.04.1997. (WrZ v. 10. 4. 1997)