( KStG § 2, UStG § 2 Abs 3, § 12 ) Transportleistungen einer Gemeinde zur Beförderung von Kindern in den Gemeindekindergarten teilen als unselbständige Nebenleistung die Eigenschaft des Kindergartens als Betrieb gewerblicher Art, so dass Vorsteuern aus dieser Transportleistung geltend gemacht werden können.
VwGH 93/14/0055 v. 17.09.1996