( ASVG § 253d, § 551 Abs 8 ) Die „günstigeren Bestimmungen“ hinsichtlich der Pensionsbemessung bei der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit beziehen sich auf die Berücksichtigung von in den Übergangsbestimmungen genannten Versicherungsmonaten, nicht aber auf eine Weiteranwendung der alten Rechtslage.
OGH 10 Ob S 2005/96t v. 13.12.1996