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Eingeschränkte Erwerbsfähigkeit und Umorganisationsmöglichkeiten

SozialversicherungARD 4832/38/97 Heft 4832 v. 18.4.1997

( GSVG § 133 Abs 2 ) Können Arbeiten, die von einem in seinem Betrieb mitarbeitenden Trafikanten nicht mehr verrichtet werden können, auf seine Mitarbeiter durch Umorganisation verteilt werden, ist der Trafikant nicht erwerbsunfähig.

OGH 10 Ob S 2300/96z v. 20.08.1996

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