( AuslBG § 4 Abs 6 Z 2 lit c ) Eine Verkürzung der vorgesehenen Arbeitszeit allein vermag an der Identität des mit einer ausländischen Ersatzkraft zu besetzenden Arbeitsplatzes nichts zu ändern. VwGH 95/09/0030 v. 08.02.1996. (Bescheid aufgehoben)
( AuslBG § 4 Abs 6 Z 2 lit c ) Eine Verkürzung der vorgesehenen Arbeitszeit allein vermag an der Identität des mit einer ausländischen Ersatzkraft zu besetzenden Arbeitsplatzes nichts zu ändern. VwGH 95/09/0030 v. 08.02.1996. (Bescheid aufgehoben)