Straßenverkehrsbeitrag, Straßenbenützungsabgabe; Billigkeitsmaßnahmen. Unter Bezugnahme auf den Erlass des BMF 03 0410/6-IV/3/95 v. 8. 8. 1995 = ARD 4768/3/96 wird zur Klarstellung Folgendes mitgeteilt: Alle vor dem 1. 1. 1997 im Ausland entrichteten und als Retorsionsabgaben anzusehenden Zahlungen können auch weiterhin bei den Finanzämtern geltend gemacht und berücksichtigt werden. BMF 03 0410/2-IV/3/97 v. 03.03.1997; AÖFV 1997/104, 56. Stück, ausgegeben am 10. 4. 1997.