( AufG § 1 Abs 2, § 13 ) Ein bei einem österreichischen Unternehmen beschäftigter ungarischer Lkw-Fahrer, der mit dem Lkw des Arbeitgebers nur fallweise nach Österreich einreist, aber immer noch am selben Tag mit dem Lkw zurück nach Ungarn fährt, benötigt keine Aufenthaltsbewilligung.
VfGH B-2832/94 v. 10.10.1996