( BAO § 22, EStG § 2 Abs 2, § 4 Abs 4 ) Die Vereinbarung zunächst geringerer und dann - mit steigendem Geschäftsvolumen - höherer Mieten steht mit den „Realitäten des Wirtschaftslebens“ nicht in Einklang.
( BAO § 22, EStG § 2 Abs 2, § 4 Abs 4 ) Die Vereinbarung zunächst geringerer und dann - mit steigendem Geschäftsvolumen - höherer Mieten steht mit den „Realitäten des Wirtschaftslebens“ nicht in Einklang.