Der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das KJBG und das ASVG geändert werden sollen und dessen Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung abzuwarten bleibt, sieht im Zuge der Reform der Lehrlingsausbildung, die insbesondere die Hebung der Attraktivität der Ausbildung für den Arbeitgeber unter Beibehaltung des bestehenden Schutzniveaus für Lehrlinge anstrebt, folgende Änderungen vor: