Am 1. 1. 1997 sind zur Verwirklichung der rechtlichen Gleichbehandlung von Mann und Frau in Liechtenstein zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Von diesen Neuerungen sind zum Teil Personen betroffen, die bereits vorher eine Rente von der liechtensteinischen Alters- und Hinterlassenenversicherung bezogen haben, aber auch solche, die bisher noch keine Rente erhalten. Darunter könnten sich auch zahlreiche ÖsterreicherInnen befinden, die in Liechtenstein gearbeitet und dort einen entsprechenden Pensionsanspruch erworben haben.