( ABGB § 1154, § 863 ) Die Vergütung der Kosten der Bahnfahrt erster Klasse durch den Arbeitgeber, obwohl er weiß, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die zweite Klasse benützt, ist als eine über den Ersatz des tatsächlichen Aufwandes hinausgehende Zahlung zu werten, die Entgeltcharakter hat und deren wiederholte, vorbehaltlose Gewährung zu einem Rechtsanspruch führt, der nicht frei widerrufbar ist.
OGH 8 Ob A 2312/96z v. 28.11.1996