( EG-Vertrag Art 52, FLAG § 5 Abs 4 ) Art 52 EG-Vertrag steht einer nationalen Regelung entgegen, die die Berücksichtigung der Kinder eines Selbständigen bei der Berechnung der Familienleistungen von ihrem Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat abhängig macht. EuGH Rs. C-4/95 und Rs. C- 5/95 v. 30.01.1997, Fall Stöber und Pereira.