( AVRAG § 3 Abs 4, RL 77/187/EWG ) Zur Erreichung des Schutzzieles der Betriebsübergangs-Richtlinie 77/187/EWG ist es geboten, einem Mitglied des Betriebsrats ein Widerspruchsrecht bei der Veräußerung eines Betriebsteils gegen den Übergang seines Dienstverhältnisses auf den Betriebserwerber zuzubilligen; es besteht kein Zweifel, dass das Schutzziel der Richtlinie Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Belegschaftsvertreter nicht einschränken und schmälern wollte.