( ASVG § 4 Abs 1 Z 3 ) Auch ein Betriebsnachfolger der ohne Entgelt regelmäßig im Betrieb der Eltern, Großeltern usw. beschäftigt ist und das 17. Lebensjahr vollendet hat, ist nach § 4 Abs 1 Z 3 ASVG vollversichert. LG Feldkirch 34 Cgs 127/95 v. 14.09.1995. (ZAS Jud. 1/1997)