( Wr. VBO § 31 Abs 4, MSchG § 15 Abs 1 ) Auch bei einer Vertragsbediensteten verschiebt eine Erkrankung im Anschluss an die Schutzfrist den Beginn des Karenzurlaubs. OLG Wien 8 Ra 264/96v v. 11.10.1996.
( Wr. VBO § 31 Abs 4, MSchG § 15 Abs 1 ) Auch bei einer Vertragsbediensteten verschiebt eine Erkrankung im Anschluss an die Schutzfrist den Beginn des Karenzurlaubs. OLG Wien 8 Ra 264/96v v. 11.10.1996.