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Begriff „Spielapparat“

Lohnsteuer und AbgabenARD 4820/30/97 Heft 4820 v. 4.3.1997

( Tir. VergnStG § 14 ) Ein Billardtisch ist kein vergnügungssteuerpflichtig er Spielapparat.

VwGH 95/17/0017 v. 20.09.1996

Unter einem Apparat wird nach allgemeinem Sprachgebrauch ein aus mehreren Bauelementen zusammengesetztes technisches Gerät verstanden, das bestimmte Funktionen erfüllt bzw. eine bestimmte Arbeit leistet.

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