( Tir. VergnStG § 14 ) Ein Billardtisch ist kein vergnügungssteuerpflichtig er Spielapparat.
VwGH 95/17/0017 v. 20.09.1996
Unter einem Apparat wird nach allgemeinem Sprachgebrauch ein aus mehreren Bauelementen zusammengesetztes technisches Gerät verstanden, das bestimmte Funktionen erfüllt bzw. eine bestimmte Arbeit leistet.