( UmgrStG § 22, KVStG § 2 Z 3 ) Treten Personen in die von ihren Eltern geführte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR) innerhalb von 2 Jahren vor der Einbringung der GesBR in eine diese übernehmende Körperschaft ein, geht die Kapitalverkehrsteuerbefreiung der Einbringung nicht verloren, sofern die vorliegende GesBR eine Mitunternehmerschaft war.
VwGH 94/16/0157 v. 14.11.1996