( ArbVG § 36 Abs 2 Z 3 ) Die räumliche Entfernung des Dienstortes vom Sitz des Arbeitgebers macht einen Abteilungsleiter nicht zum leitenden Angestellten. ASG Wien 9 Cga 235/93f v. 20.03.1996, Berufung erhoben.
( ArbVG § 36 Abs 2 Z 3 ) Die räumliche Entfernung des Dienstortes vom Sitz des Arbeitgebers macht einen Abteilungsleiter nicht zum leitenden Angestellten. ASG Wien 9 Cga 235/93f v. 20.03.1996, Berufung erhoben.