vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG § 21, § 23

Lohnsteuer und AbgabenARD 4816/38/97 Heft 4816 v. 18.2.1997

( EStG § 21, § 23 ) Tritt die in der Schafzucht gelegene Urproduktion gegenüber den Ein- und Verkäufen von Tieren (Tierhandelsbetrieb) völlig in den Hintergrund, liegt ein nicht zur Tierhaltung gehörender Viehhandel vor, der abgabenrechtlich stets einen Gewerbebetrieb darstellt. VwGH 94/15/0071 v. 12.09.1996. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte