( AlVG § 12 Abs 4) Das Inkrafttreten der Einschränkung des Ausnahmetatbestand es für den Bezug von Arbeitslosengeld durch Werkstudenten schließt die Berechtigung und Verpflichtung des Arbeitsamtes zur neuerlichen Prüfung der im Zeitpunkt der Zuerkennung der Notstandshilfe bereits für den gesamten Anspruchszeitraum erteilten Ausnahmebewilligung nicht ein. VwGH 96/08/0128 v. 22.10.1996. (Bescheid aufgehoben)