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RAO § 45 Abs 1

Betriebswichtige GesetzeARD 4816/5/97 Heft 4816 v. 18.2.1997

( RAO § 45 Abs 1 ) Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, einen Amtsverteidiger, dessen Kosten vom Beschuldigten zu tragen sind, mit dem Risiko der Einbringlichkeit von Honoraransprüche n zu belasten. VfGH G-127/96,G-129/96 v. 10.12.1996.

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