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EStG § 7

Lohnsteuer und AbgabenARD 4815/31/97 Heft 4815 v. 14.2.1997

( EStG § 7 ) Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Verfliesung (hier: von Büroräumen) ist mit 15 Jahren anzusetzen. FLD f. Wien, NÖ, Bgld, Senat VII a, 96/405/13 v. 14.08.1996. (Finanz-Journal 1997/20, Heft 1)

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