( VBG § 4, § 38 ) Ein Vertretungsfall, der wiederholte Befristungen des Dienstverhältnisses zulässt, liegt auch dann vor, wenn ein vertretender Vertragsbediensteter (Lehrer) Aufgabenbereiche mehrerer vorübergehend ausgefallener Lehrkräfte übernimmt.
OGH 9 Ob A 10/96 v. 31.01.1996