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Prozesskostenanspruch gegen Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds

ArbeitsrechtARD 4815/2/97 Heft 4815 v. 14.2.1997

( IESG § 1 Abs 2 Z 4 ) Kosten für Arbeitsgerichtsklagen sind keine gesicherten Ansprüche gegenüber dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds, wenn die Anmeldung der Arbeitnehmerforderungen im Ausgleichsverfahren günstiger gewesen wäre.

ASG Wien 23 Cgs 179/95x v. 05.03.1996,Berufung erhoben

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