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Amtshaftung im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung

BetriebswichtigesARD 4814/32/97 Heft 4814 v. 11.2.1997

( AHG § 1 ) Für einen im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung durch einen Landesbedienstete n dem Bund zugefügten Schaden haftet im Rahmen der Amtshaftung nicht das Land, sondern ist der Schadensfall dem Bund selbst zuzurechnen.

OGH 1 Ob 3/96 v. 04.06.1996

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