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Lohnfortzahlungsschaden im öffentlichen Dienst

BetriebswichtigesARD 4814/31/97 Heft 4814 v. 11.2.1997

( ABGB § 863 ) Auch im öffentlichen Dienst hat der öffentlich- rechtliche Arbeitgeber Anspruch auf Ersatz des Lohnfortzahlungsschaden s im Falle der durch einen Dritten verursachten Arbeitsunfähigkeit eines seiner Bediensteten (Beamter).

OGH 2 Ob 2282/96v v. 03.10.1996

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