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Angemessenheit der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers (in Deutschland)

Lohnsteuer und AbgabenARD 4814/27/97 Heft 4814 v. 11.2.1997

Oberfinanzdirektion Stuttgart v. ..

1. Obergrenze der Angemessenheit

Gesamtvergütungen bis zu 300.000 DM jährlich liegen regelmäßig noch im Rahmen der Angemessenheit, wenn der für den Geschäftserfolg wichtige persönliche Arbeitseinsatz des Gesellschafter-Geschäftsführers unbestritten vorliegt und der Kapitalgesellschaft - über die Verzinsung des eingesetzten Kapitals hinaus - ein angemessener Teil des Gesamtgewinns verbleibt.

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