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Abgrenzung der gewerblichen Zimmervermietung von der nichtgewerblichen Ferienwohnungsvermietung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4812/25/97 Heft 4812 v. 4.2.1997

BMF v. 12.12.1996

Die Verwaltungspraxis (Abschn 81 Abs 13 EStR 1984) betrachtet in der Regel als gewerbliche Betätigung (Gewerbebetrieb)

- das saisonale Zimmervermieten von mehr als 10 Betten mit Verabreichung des Frühstücks

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