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ABGB § 1157, Wr. VBO § 37 Abs 2

ArbeitsrechtARD 4812/3/97 Heft 4812 v. 4.2.1997

( ABGB § 1157, Wr. VBO § 37 Abs 2 ) Hat der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber im Ergebnis bisher noch nicht ernstlich versucht, dem Vertragsbediensteten einen auf seinen Gesundheitszustand Rücksicht nehmenden anderen Arbeitsplatz anzubieten, ist kein Kündigungsgrund verwirklicht. OGH 9 Ob A 2158/96k v. 04.09.1996.

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