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BAO § 9

Lohnsteuer und AbgabenARD 4811/33/97 Heft 4811 v. 31.1.1997

( BAO § 9 ) Eine auf den Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruchs bezogene Betrachtungsweise hinsichtlich der Frage der anzuwendenden Rechtslage verbietet sich bei der Beurteilung einer Haftungsinanspruchnahme; hiebei ist in sachverhaltsmäßiger Hinsicht auf alle Umstände Bedacht zu nehmen, die sich bis zur Erlassung der Berufungsentscheidung ereignet haben. Dies kann z.B. Umstände betreffen, die im Bereich der Ermessensübung zu berücksichtigen sind, oder etwa die mittlerweile eingetretene Tilgung der Abgabenschuld durch den Primärschuldner, aber auch die Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme. VwGH 93/17/0261 v. 20.09.1996. (Bescheid aufgehoben)

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