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ASVG § 273

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshilfenARD 4811/2/97 Heft 4811 v. 31.1.1997

( ASVG § 273 ) Ein Kundendienstleiter und Kundendienstberater mit überwiegender technischer Qualifikation kann auf den Beruf eines Garantiesachbearbeiter s verwiesen werden, bei dem es sich eindeutig um einen technischen Beruf handelt. Ein unzumutbarer sozialer Abstieg ist bei Ausübung des Verweisungsberufes nicht zu erwarten. OGH 10 Ob S 2045/96z v. 23.04.1996.

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