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Lohnsteuertermine 31. 1. 1997

Lohnsteuer und AbgabenARD 4810/37/97 Heft 4810 v. 28.1.1997

Übermittlung der Jahreslohnzettel

Für alle im Kalenderjahr 1996 beschäftigten Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber dem Finanzamt der Betriebsstätte ohne besondere Aufforderung die Jahreslohnzettel bis 31. 1. 1997 zu übermitteln (§ 84 EStG).

Das hiefür vorgesehene Formular L 16 (amtlicher Vordruck) ist dem Finanzamt ungefaltet zu übersenden. Bei Übermittlung über elektronische Datenleitung erstreckt sich die Frist bis 28. 2. 1997.

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