( AngG § 16 ) Dem KV für die Bediensteten der Österreichischen Seilbahnen, insbesondere der Bestimmung über die Eintritts- und Austrittsaliquotierung, kann kein vom übrigen Entgeltanspruch unabhängiger Anspruch auf Sonderzahlungen entnommen werden.
OGH 8 Ob A 2101/96w v. 23.05.1996