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Bruchteilsdeckung und Wartezeit bei vorzeitiger Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit

SozialversicherungARD 4809/43/97 Heft 4809 v. 24.1.1997

( ASVG § 253d Abs 1 ) Für eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit muss der Pensionswerber die Erfüllung der Bruchteilsdeckung zusätzlich zur Erfüllung der Wartezeit nachweisen. Die Rahmenzeiträume des § 253d Abs 1 Z 2 ASVG, in denen eine Bruchteilsdeckung vorliegen muss, werden durch neutrale Zeiten nicht verlängert.

OGH 10 Ob S 2306/96g v. 20.08.1996

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